Via Julia Classic 2017 - Ausschreibung und Bedingungen

Ausschreibung

Veranstalter, Idee, Organisation und Durchführung

Martin Beham
Via Julia Projektteam
c/o A&B GmbH
Mühlstr. 2a
D-83373 Taching am See
+49 8681 479430

Nenngebühr

22.04.2017 Das Nenngeld konnte aufgrund geschickter Nachverhandlungen und erweitertem Sponsoring gesenkt werden (vorher 160 € Fahrzeug und Fahrer, 60 € Beifahrer, 45 € Beifahrer 7 - 16 Jahre).
Bitte beachten Sie auch die in Nenngeld enthaltene, kostenlose zweite, auf 30 Teilnehmer beschränkte Ausfahrt am Sonntag 25.06., deren Strecke noch bekanntgegeben wird.
Für bereits überwiesenes Nenngeld wird die Differenz zurückerstattet.

Das Nenngeld beträgt

  • 145,00 € für Fahrzeug mit Fahrer
  • 45,00 € pro Beifahrer/Mitfahrer
  • 30,00 € Beifahrer/Mitfahrer von 7 bis 16 Jahren
  • frei Kinder bis 6 Jahre

Nenngeld ist Reuegeld! Das Nenngeld wird nur zurückerstattet wenn Sie keinen Startplatz erhalten.

Leistungen

Im  Nenngeld sind folgende Leistungen enthalten

  • Startgebühr
  • Roadbook
  • kleines Frühstück
  • Mittagessen (ohne Getränke) und Abendbuffet (ohne Getränke)
  • Veranstalter-Haftpflichtversicherung
  • Planung der Ausfahrt
  • Teilnahme am Wettbewerb mit Preisverleihung beim Abendbuffet
  • Begleitfahrzeug
  • Veranstaltungsunterlagen
  • Rally-Schilder
  • Startnummern
  • Ölmatte

 

Nennung/Anmeldung

 


Bedingungen

Teilnahme

Teilnahmeberechtigt sind zwei-, drei- und vierrädrige Oldtimer-Fahrzeuge und Motorräder, die den Bedingungen der Ausschreibung entsprechen und bis zum 31.12.1987 hergestellt worden sind.
In Ausnahmefällen dürfen als Ersatzfahrzeug, Fahrzeuge jüngeren Baujahres, bevorzugt sog. Youngtimer teilnehmen. Bitte weisen Sie in den Bemerkungen darauf hin und um welches Fabrikat, Typ und Baujahr es sich handelt.

Die Teilnehmerzahl ist auf 60 Fahrzeuge begrenzt. Die endgültige Auswahl erfolgt nach automobilhistorischen Kriterien, mit dem Ziel einer größtmöglichen Marken- und Typenvielfalt.

Fahrzeuge, die nicht zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind, können nur mit „Roten Oldtimer Kennzeichen” (07er-Kennzeichen) teilnehmen.
Die Fahrer müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, Zulassung sowie einem Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung für das Teilnehmerfahrzeug sein.
Besondere Lizenzen sind nicht erforderlich.

Nennung

Veranstalter und Organisation behält sich vor, den Nennschluss vorzuziehen, wenn das Teilnehmerfeld vorzeitig erreicht ist.

Eine 100% Erstattung des Nenngelds erfolgt nur bei Absage der Veranstaltung oder Nichtannahme der Nennung des Bewerbers durch Rückbuchung durch den Veranstalter.

Veranstalter und Organisation behalten sich ein Auswahlverfahren vor. Veranstalter und Organisation behalten sich ebenfalls das Recht vor, Nennungen abzulehnen und/oder den Start zu verweigern.

Voraussetzung für die Berücksichtigung der Anmeldung ist der Eingang der Nennung und die Entrichtung des Nenngeldes bis zum Nennschluss. Das Fahrzeug ist erst dann angenommen wenn eine Bestätigung des Veranstalters erfolgt ist, oder/und das Fahrzeug in die Teilnehmerliste im Internet aufgenommen ist.

Die Vergabe der Startplätze erfolgt nach dem Nennschlussdatum 26.05.2017.

Dokumentenausgabe

Bei der Dokumentenausgabe sind Nennbestätigung, gültiger Führerschein des Fahrers und der Fahrzeugschein vorzulegen.
Sämtliche Unterlagen, wie Roadbook, Startnummern/Aufkleber, etc. werden bei der Dokumentenausgabe ausgehändigt. Die Startnummern sind vor dem Vorfahren bei der technischen Abnahme vom Teilnehmer eigenverantwortlich anzubringen.

Fahrdisziplin

Auf der gesamten Fahrstrecke gilt die Straßenverkehrsordnung, deren Vorschriften von allen Teilnehmern einzuhalten sind. Festgestellte Verstöße gegen diese Vorschriften werden mit Strafpunkten geahndet. Der Veranstalter behält sich eigene Geschwindigkeitskontrollen vor. Außerdem kann unsportliches Verhalten zum sofortigen Ausschluss des Teilnehmers durch den Veranstalter führen.

Umweltschutz

Teilnehmer haben Verunreinigungen durch Tropföl auf den Parkplätzen und an den Kontrollstellen zu vermeiden bzw. zu beseitigen.
Die Verwendung der Ölpappen/Ölmatten ist laut Genehmigungsverfahren zwingend vorgeschrieben, d. h. diese müssen im Fahrzeug mitgeführt und verwendet werden. Zuwiderhandlungen dagegen werden mit Strafpunkten belegt.
Die Teilnehmer übernehmen die haftungsrechtliche Verantwortung für Umweltschäden, die von ihnen verursacht werden.

Allgemeine Bestimmungen

Veranstalter und Organisator behalten sich vor, bei vorliegenden Gründen die Veranstaltung abzusagen, bzw. Änderungen hinsichtlich der Streckenführung, Zeitplan usw. zu veranlassen. Veranstalter und Organisator haben ferner das Recht, Ausführungsbestimmungen zu erlassen, die ebenso verbindlich sind wie die Ausschreibung selbst.
Verbindliche Auskünfte über die Veranstaltung erteilt nur die Organisationsleitung. Ebenso obliegt die Auslegung der Ausschreibung und den Ausführungsbestimmungen usw. allein dem Veranstalter und dem Organisator.
Einsprüche und Proteste gegen die Ausschreibung, Ausführungsbestimmungen und die Auswertung werden nicht zugelassen.
Es wird dringend empfohlen, das auf Parkplätzen bewegliche Teile wie Kühlerfiguren, Wertgegenstände und Kleidungsstücke ggf. in den Pausen oder bei Nacht gesichert untergebracht werden. Eine Haftung durch den Veranstalter, den  Organisator und / oder die genutzen Hotels wird nicht übernommen.
Mögliche Pannenhilfe werden schon wegen der Affektionswerte der Fahrzeuge ohne jegliche Haftung durchgeführt. Gleiches gilt selbstverständlich auch für etwa notwendiges Abschleppen oder den Transport
der Fahrzeuge / Oldtimer.

Technische Fahrzeugabnahme

Ohne das Bestehen der technischen Abnahme wird das Fahrzeug nicht zum Start zugelassen.
Kontrolliert wird hierbei

  • die Marke, das Modell und das Baujahr des teilnehmenden Fahrzeugs
  • die Übereinstimmung mit der Straßenverkehrszulassungsordnung
  • Funktion der Bremsen, der gesamten Beleuchtung, Zustand der Bereifung
  • die HU-Plakette
  • die Befestigung der Startnummern

Haftungsausschluss

Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Kraftfahrzeugeigentümer und/oder -halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder von dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss nach dieser Ausschreibung vereinbart wird. Soweit der Fahrer/Beifahrer nicht selbst Kfz-Eigentümer und/oder -halter des von ihm benutzten Fahrzeuges ist, stellt er den im nachstehenden Haftungsverzicht genannten Personenkreis auch von jeglichen Ansprüchen des Kfz-Eigentümers und/oder -halters frei oder gibt mit der Nennung die unterzeichnete Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers und/oder -halters ab. Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Kraftfahrzeugeigentümer und/oder -halter) verzichten mit Abgabe der Nennung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen:

  • den Veranstalter, dessen Beauftragte und Helfer,
  • die Teilnehmer und deren Helfer sowie gegen eigene Helfer, jedoch nur, soweit es sich um ein Rennen oder eine Sonderprüfung zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten handelt,
  • Behörden, Renndienste und irgendwelche andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, soweit der Unfall oder Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des genannten Personenkreises. Die Teilnehmer verzichten auch auf Schadenersatzansprüche gegen den Straßenbaulastträger, die durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht sein können.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordnete Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflicht zu übernehmen.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam.

Die Unterzeichneten versichern, dass die gemachten Angaben vollständig und richtig sind, das gemeldete Fahrzeug in allen Teilen den zutreffenden Gesetzen, Ordnungen und technische Bestimmungen entspricht und Fahrer und Beifahrer (bei Fahrberechtigung) eine gültige Fahrerlaubnis zum Führen des gemeldeten Fahrzeugs in der Bundesrepublik Deutschland besitzen.

Änderung der Bedingungen

Sollte eine Änderung der Bedingungen nötig sein, werden Sie per Email davon unterrichtet und haben die Möglichkeit innerhalb 8 Tagen von der Nennung zurückzutreten. Die Nenngebühr wird Ihnen in diesem Fall erstattet.

Nennung/Anmeldung